'Vor der Reise werde ich nicht krank. Ich fahre auf jeden Fall...' - das ist leicht gesagt. Aber wissen können Sie das nie.
Wie schnell wird eines der Kinder, ein weiterer Angehöriger oder ein Mitreisender unerwartet krank. Dann muss die Reise leider oft storniert werden - mit nicht unerheblichen finanziellen Folgen!
Wussten Sie zum Beispiel, dass Reiserücktritt der häufigste Schadensgrund ist?
Diesen Ärger können Sie sich sparen, denn wer schon auf den wohlverdienten Urlaub verzichten muss, sollte sich nicht auch noch über finanzielle Verluste ärgern. Die Reiserücktrittskosten-Versicherung gilt sogar bei Unfall oder Krankheit von Angehörigen, die nicht mitfahren! Damit Sie sich beruhigt auf Ihren Urlaub freuen können.
Bei einem Reiserücktritt verbleibt die Anzahlung grundsäzlich beim Vermittler
Bei einem Reiserücktritt binnen weniger als 30 Tagen vor Reisebeginn wird der bereits gezahlte Betrag nicht erstattet!
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